Wir posten Fundtiere auf unserer Facebook-Seite, damit sie von ihrer Familie von uns abgeholt werden können oder die jeweiligen Familien informiert werden, dass ihr Haustier bei uns ist.

In den letzten Tagen haben wir sehr viele Anfragen zu Fundkitten erhalten. Abgesehen davon, dass diese Kitten für eine Vermittlung noch viel zu jung sind  (durchschnittlich 5-6 Wochen) und medizinische Betreuung benötigen, können sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen noch nicht vergeben werden.

  • Für Fundtiere gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Behaltefrist von 30 Tagen.
  • Für Fundtiere gilt die Meldepflicht. In Niederösterreich müssen Fundtiere der zuständigen Behörde bzw. dem jeweiligen NÖ Landestierheim gemeldet werden.
  • Fundtiere nach Haus zu nehmen und keine Meldung zu machen ist Fundtierunterschlagung und strafbar.
  • Für Fundtiere gelten Quarantänebestimmungen. Diese sind unbedingt einzuhalten!
  • Fundtiere werden von den NÖ Landestierheimen in der offiziellen Fundtierdatenbank eingetragen.
  • Innerhalb der 30-tägigen Frist können sich die Halter*innen melden. Nach Ablauf der Frist erlischt per Gesetz der Anspruch.
  • Nach Ablauf der Frist entscheiden mehrere Faktoren, wann ein Tier zur Vermittlung freigegebenen werden kann: Alter, Gewicht, Gesundheitszustand (z.B. laufende Behandlungen, Vor- und Nachbehandlungen bei OPs, Diagnostik), Verhalten und Freigabe durch die Behörden (z.B. im Falle von Abnahmen, Beschlagnahmen, Erbschaften, laufenden Verfahren.

Wir ersuchen um Verständnis, dass wir KEINE Adoptionsanfragen zu den Fundkitten (sowie zu Fundtieren im Allgemeinen) beantworten können.
Wir nehmen auch keine Reservierungen vor.

Sobald die Kitten zur Adoption freigegeben sind, stellen wir sie auf unserer Homepage und auf Facebook vor.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.