Ab dem 1. Juli 2021 treten österreichweit neue Regelungen der Lockerungsverordnung in Kraft.

Ab Donnerstag, 1. Juli 2021, ersuchen wir, folgende Punkte zu beachten:

  • Die 3G – Regel (getestet, geimpft, genesen) ist bei einem Besuch des Tierheims zu beachten.
  • Das Kennenlernen unserer Tiere ist ausschließlich nach Terminvereinbarung unter office@tierheimbruck.at möglich.
  • Gassigeherschulungen und Katzenstreichlerschulungen sind nach Terminvereinbarung unter office@tierheimbruck.at möglich.
  • In geschlossenen Räumen ist aus Rücksicht auf unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein Mundnasenschutz zu tragen.
  • Spenden können täglich von 9.00 – 12.00 Uhr vor dem Tierheim abgegeben werden. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen holen sie verlässlich rein.
  • Es gelten weiterhin die gängigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen (Sicherheitsabstand 1, 5 Meter)

Wir danken für Ihr Verständnis!

Ab sofort nehmen wir während unserer Öffnungszeiten von Mittwoch bis Sonntag von 9.00 – 12.00 Uhr wieder Flohmarktware an. Ausgenommen sind Kleidung, Schuhe und Bücher. Die Flohmarktspenden können zu den angegeben Zeiten vor dem Tierheim abgegeben werden.

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