Wir möchten alle Hundebesitzer*innen daran erinnern, dass im Harrachpark Leinenpflicht herrscht. Dies ist am Haupteingang und auf den Schildern bei den Parkausgängen ausgewiesen.
In den eingezäunten Hundeauslaufzonen gibt es keine Leinenpflicht.

Das NÖ Hundehalter*innengesetz und die NÖ Hundehalte – Sachkundeverordnung 2023 beinhaltet u.a. die Regelung zur Leinen- und/ oder Maulkorbpflicht.

Leider passiert es regelmäßig, dass freilaufende Hunde vor dem Tierheim gesichtet werden, jedoch die Hundehalter*innen noch weit entfernt sind. Durch freilaufende Hunde im Harrachpark wurden bereits Einsätze, Notfallfahrten oder Trainings behindert und mitunter gefährdet.

Zudem sind freilaufende Hunde v.a. in der Brut- und Setzzeit für die Wildtiere des Harrachparks eine Gefährdung, dasselbe gilt für das Hetzen und Jagen von Hasen und Rehen.

Wir ersuchen daher im Sinne aller Tiere des Harrachparks die ausgewiesene Leinenpflicht einzuhalten.

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